WAS SOLLTE MAN SCHÜTZEN?
Uwe Gerstenberg
Gründer der consulting plus Holding GmbH und Initiator der Future Safe House GmbH.
Gründer der consulting plus Holding GmbH und Initiator der Future Safe House GmbH.
Unser Sicherheitsglossar ist eine Sammlung von Fachbegriffen aus dem Bereich der Sicherheit mit deren Definitionen und dient als Nachschlagewerke, um die Verständigung zu erleichtern, komplexe Sachverhalte zu erklären und Interessierten Wissen zu vermitteln.
Es ist alphabetisch geordnet und wird regelmäßig um aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen ergänzt.
Bei Alarmanlagen handelt es sich um Warnsysteme, die vor Einbrüchen in Häuser, Wohnungen, Garagen, Autos u.v.m. schützen sollen. Doch auch Erschütterungs- und Feuermelder (zum Behuf des Brandschutz) können Teil einer gut ausgerüsteten Alarmanlage sein. Abhängig davon, was genau geschützt werden soll, gibt es sehr unterschiedliche Anlagensysteme.
Eine grundlegende Unterscheidung besteht zwischen Funk- und kabelgebundenen Anlagen. Funkanlagen eignen sich dabei vor allem bei Wohnungen oder angemieteten Geschäftsräumen. Hier entfällt eine montageaufwändige Verkabelung. Die Bedienung der Anlage kann bei sehr modernen Systemen direkt über das Smartphone des Eigentümers stattfinden. Dieser kann über eine Applikation die Scharfstellung und Entschärfung steuern, bei Vorhandensein von Überwachungskameras die Bilder einsehen und direkt einen Wachdienst informieren.
Die Funktionsweise der meisten Alarmanlagen erfolgt über Öffnungsmelder an Türen und Fenstern. Diese bestehen aus magnetischen Bauteilen, die auf unterbrochene Kontakte reagieren und entsprechende Signale an die Zentrale des Systems weitergeben. Ein weiterer Bestandteil können Bewegungsmelder oder Lichtschranken sein. Letztere bieten sich vor allem an, wenn der Eigentümer ein Haustier in den alarmgesicherten Räumlichkeiten hält, das sich frei in diesen bewegen kann. Die Lichtschranken werden in diesem Falle in Höhen angeracht, in denen ein Tier sich unter normalen Umständen nicht bewegt, ein Mensch jedoch schon.
Das Anbringen von Signalgebern an der Hauswand, die Aufmerksamkeit erregende Warntöne und Lichtsignale ausgeben, kann bereits eine abschreckende Maßnahme gegen Einbrecher darstellen. Diese nehmen anhand der Signalgeber ein erhöhtes Risiko entdeckt zu werden wahr und lassen unter Umständen bereits von ihrem Vorhaben ab, bevor ein Schaden entstanden ist.
Alarmgläser finden bei Fenstern, Terrassentüren und Glasfassaden Einsatz, und reagieren auf Beschädigung oder Zerstörung. Sie können Teil einer Alarmanlage sein und lösen einen entsprechenden Alarm aus, wenn es zu Glasbruch kommt. Es gibt vier Arten davon:
Das Wort Alibi stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „anderswo“. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird es häufig als Rechtfertigung oder Schutzbehauptung verwendet, um das eigene Verhalten vor anderen Personen zu verteidigen. In der Kriminalistik wird das Wort jedoch in Zusammenhang mit Kriminaldelikten verwendet und beschreibt den Nachweis, dass eine Person sich zur Tatzeit nicht am Tatort der kriminellen Handlung aufgehalten hat. Der Zweck besteht darin, Personen als Täter auszuschließen. Die Alibiermittlung gehört zu den zentralen Aufgaben der Kriminalistik.
Im deutschen Recht gelten falsche Alibis als rechtswidrig und fallen unter die Strafvereitelung, Falschaussage und den Meineid. Dementsprechend kann ein falsches Alibi, unabhängig davon, ob eine Person ein Alibi für sich selbst oder jemand anderen erfunden hat, zu einem eigenen Strafverfahren führen.
Alibis werden in zwei Kategorien unterschieden. Zum einen besteht die Möglichkeit eines personellen Alibis. Hier bestätigen Zeugen, dass der Verdächtige sich zur Tatzeit an einem anderen Ort als dem Tatort aufgehalten hat. Wenn es keine Zeugen für den derartigen Aufenthalt gibt, können aber auch Eintrittskarten, Überwachungsvideos, Bahn- und Flugtickets, Verkehrsfotos oder Quittungen als Alibi dienen. In diesem Falle spricht man von einem technischen Alibi.
Von einem „wasserdichten Alibi“ ist die Rede, wenn der Nachweis über die Abwesenheit vom Tatort ohne jeden Zweifel belegt ist. Dies ist beispielsweise nicht der Fall, wenn die Vermutung besteht, dass ein personelles Alibi als Freundschaftsdienst oder als Ergebnis einer Erpressung gegeben wird.
Welches Areal einer Stadt man als Angstraumen definiert, ist häufig von der subjektiven Wahrnehmung abhängig. Im Allgemeinen handelt sich um einen öffentlichen Bereich, in dem man bei dem Durchquere oder auch davor Angst verspürt. Für die Definition des Angstraums braucht es keine statistischen Belege, dass dort mehr Gewalttaten verübt werden als an anderen Orten. Die individuelle Empfindung der Rahmenbedingungen vor Ort sind entscheidet. Orte, die als Stereotypen für den Angstraum stehen können, sind zum Beispiel:
Unter einer Anscheinswaffe versteht man eine Schusswaffe, die durch ihr äußeres Erscheinungsbild einer echten Schusswaffe zum Verwechseln ähnlich sieht. Das bedeutet jedoch nicht, dass aus diesen Waffen keine Geschosse abgefeuert werden können. Hierzu werden jedoch keine heißen Gase verwendet und die Geschosse erreichen keine Geschwindigkeiten, mit denen ein Mensch ernsthaft verletzt werden kann – so z.B. bei Softair-Pistolen.
Bei Anscheinswaffen kann es sich um spezielle Nachbildungen von echten Schusswaffen handeln, allerdings gehören auch unbrauchbar gemachte Schusswaffen zu diesem Typ. Gegenstände, die erkennbar zum Spiel bestimmt sind fallen nicht darunter, so zum Beispiel:
Auch zu Brauchtumszwecken verwendete Gegenstände, oder solche, die zu einer kulturhistorischen Sammlung gehören oder gehören sollen, fallen nicht unter diesen Begriff.
Das deutsche Waffengesetz verbietet es, Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu tragen, es sei denn dies geschieht zum Zweck einer Brauchtumsveranstaltung, für Film- und Fernsehaufnahmen oder im Rahmen einer Theateraufführung. Das Gesetz will den Missbrauch von Anscheinswaffen und eine scheinbare Bedrohung von Personen verhindern. Den Ordnungsbehörden soll so auch die Einschätzung von Bedrohungslagen erleichtert und Missverständnisse verhindert werden. Der Einsatz einer Anscheinswaffe könnte die Polizei beispielsweise zu der Annahme führen, die Situation sei für die Beteiligten lebensbedrohlich, sodass die Dienstwaffen zum Einsatz kommen. So könnten möglicherweise Personen ernsthaft verletzt oder gar getötet werden, obwohl keine echte Schusswaffe mitgeführt wurde.
Das Mitführen einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit wird vor Gericht hart bestraft. Das verhängte Bußgeld kann bei bis zu 10.000€ liegen.
Unter Anwesenheitssimulation fallen verschiedene Maßnahmen, die nach Außen den Eindruck vermitteln sollen, dass jemand in den Räumlichkeiten anwesend ist. Besonders sinnvoll sind derartige Maßnahmen, wenn die Bewohner der Räumlichkeiten häufig über längere Zeit nicht zu Hause sind, weil sie beispielsweise in den Urlaub fahren oder geschäftlich unterwegs sind.
Einfache Maßnahmen der Anwesenheitssimulation ist die Übertragung regelmäßiger Handlungen an Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn. Wenn diese regelmäßig den Briefkasten leeren, die Blumen gießen, die Rollladen betätigen, oder ab und zu in der Einfahrt parken, entsteht für Außenstehende erst gar nicht der Eindruck, dass der Bewohner längere Zeit verreist sein könnte. Überfüllte Briefkästen oder dauerhaft geschlossene Jalousien sind für Einbrecher sichere Anzeichen für einen risikoarmen Einstieg. Wobei Einbrecher Ihr Haus auch anders ausspähen können.
Für die Anwesenheitssimulation kann inzwischen auch eine breite Palette an technischen Lösungen erworben werden. Zeitschaltuhren für Lichtquellen im Haus simulieren die Anwesenheit einer Person, die sich von Raum zu Raum bewegt. Fernsehsimulatoren produzieren Lichtwechsel, die durch geschlossene Gardinen oder in schlecht einsehbaren Räumen eine schwer zu entlarvende Täuschung darstellen. Passend dazu wird eine Geräuschkulisse geschaffen, die Vorgänge im Haus imitieren. Auch Rollladen lassen sich elektrisch steuern, sodass sie zu bestimmten Tageszeiten von allein heraufgezogen und heruntergefahren werden. Auch eine gut gesteuerte Außenbeleuchtung und die Simulation von Geräuschen im Haus unterstützen eine überzeugende Anwesenheitssimulation.
Die Aufklärungsrate, oder auch Aufklärungsquote genannt, ist das Verhältnis der aufgeklärten Straftaten gegenüber den von der Polizei erfassten Taten. Bei einer aufgeklärten Straftat muss die Polizei durch ihre Arbeit mindestens einen namentlich bekannten Tatverdächtigen ermittelt haben. Ob der ermittelte Tatverdächtige von der Justiz verurteilt wird oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Straftaten mit einer hohen Aufklärungsrate
Für die Berechnung der Aufklärungsrate wird die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) genutzt. Jene Straftaten mit einer hohen Aufklärungsrate sind die so genannten Kontrolldelikte. Diese Art Delikte bliebe unbemerkt, wenn Polizei oder Sicherheitspersonal sie nicht feststellen würde.
Straftaten mit einer niedrigen Aufklärungsrate
Zu den Taten mit einer niedrigen Aufklärungsrate gehören:
Eine hohe Aufklärungsrate wird häufig als ein politisches Argument genutzt. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten. Ob die Beweise, die zu dem Tatverdächtigen führen, vor Gericht standhalten sowie die Dunkelziffer der Straftaten werden nicht berücksichtigt.
Interpretation der Aufklärungsrate
Bei der Aufklärungsrate werden auch Fälle inkludiert, bei denen der Beschuldigte, beziehungsweise Täter, bei der Anzeigenerstattung vorliegt. Hier wird somit keine aktive Ermittlungsarbeit der Polizei geleistet. Ein Diebstahl in einem Kaufhaus wird zum Beispiel durch das dortige Personal entdeckt und mit gestelltem Täter zur Anzeige gebracht. Dieser Fall wird also innerhalb der Aufklärungsquote aufgenommen, jedoch ohne aktive Ermittlungsarbeit. Ebenso unterscheidet man nicht bei einzelnen Deliktsgruppen innerhalb der Gesamtaufklärungsquote. Somit obliegt ein bedingt aussagekräftiger Durchschnittswert, der keinen Bezug zu den Deliktgruppen hat. Die Aufklärungsquote ist damit im Wesentlichen ein Effekt der Statistik. Dies ist der Dunkelfeld-Problematik und den Erfassungskriterien der Polizei geschuldet.